Schwarz, Rot und Gold sind die Farben, die Deutschland repräsentieren. Diese Nationalflagge ist das offizielle Staatssymbol der Bundesrepublik Deutschland. Besonders zu Fußballweltmeisterschaften oder Fußballeuropameisterschaften werden die große und kleine Deutschlandfahnen begeistert geschwungen, um Verbundenheit und Zugehörigkeit zu demonstrieren.
Doch woher kommt eigentlich die Grundform mit den drei Streifen und wieso ausgerechnet die drei Farben Schwarz, Rot und Gold? Das klären wir im folgenden Beitrag zur Herkunft der Deutschen Flagge.
Schwarz-Rot-Gold als Symbol für Freiheit und Einigkeit
Die Bedeutung der Farben der deutschen Flagge geht höchstwahrscheinlich auf die Befreiungskriege zwischen 1813 und 1815 zurück, genauer auf die Farben der Uniformen der Widerstandskämpfer gegen Napoleon: Die Soldaten des Lützowschen Freikorps, die in den Befreiungskriegen gegen Napoleon kämpften, trugen schwarze Jacken mit goldenen Knöpfen und roten Samtaufschlägen.
Diesen Farben kam schließlich auch eine symbolträchtige Bedeutung zu, nämlich mit dem damals geläufigen Spruch:
Aus der Schwärze der Knechtschaft durch blutige Schlachten ans goldene Licht der Freiheit.
Die Farben bedeuten demnach:
- Schwarz bildet das Symbol für die Schwärze der Knechtschaft
- Rot spiegelt die blutigen Schlachten wider
- Gelb steht für das goldene Licht der Freiheit, für welches die Soldaten tapfer kämpften
Neuordnung Deutschlands: Der Deutsche Bund
Nachdem Napoleons Vorherrschaft 1815 beendet war, kam es zu einer Neuordnung Deutschlands. Ziel der europäischen Monarchen war es, alle nationalen Bewegungen in Europa zu unterbinden, damit die alte vorrevolutionäre monarchische Ordnung aufrechterhalten werden konnte.
Anstatt eines deutschen Nationalstaates wurde auf dem Wiener Kongress aus 37 Einzelstaaten und vier freien Städten der Deutsche Bund gegründet, der unter österreichischer Vorherrschaft stand. Liberale, nationale und demokratische Ideen wurden dabei in vielen deutschen Staaten mit polizeilichen Mitteln bekämpft.
Dieser lose Zusammenschluss von Einzelstaaten hatte allerdings viele Kritiker, die sich nach einem einheitlichen und freien Deutschland sehnten. Angetrieben von dem Wunsch nach deutscher Einheit und einer demokratischen Verfassung gründeten 1815 Studenten in Jena eine Burschenschaft und wählten als Erinnerung an die Taten des Lützow-Korps die Farben Schwarz, Rot und Gold für ihre Fahne.
Hambacher Fest: Deutsche Flagge erstmals mit schwarz-rot-goldenen Querbalken
Ein bedeutender Meilenstein in der Geschichte der deutschen Flagge war schließlich das Hambacher Fest im Mai 1832, bei dem für demokratische und nationale Ziele demonstriert wurde. Bei dieser Veranstaltung, an der rund 30.000 Menschen aller Schichten teilnahmen, wurde zum ersten Mal eine Fahne mit schwarz-rot-goldenen Querbalken gezeigt.
Im Laufe der folgenden Jahre wurde diese Farbkombination verstärkt zu einem Symbol der deutschen Einheit. Die Landesfürsten versuchten zwar, die Fahne zu verbieten. Dies führte aber nur zu noch heftigeren Protesten und Widerständen. Forderungen nach Presse-, Gedanken- und Vereinsfreiheit wurden immer lauter.
Um die Ordnung im Land wiederherzustellen, wurde in Frankfurt schließlich ein gesamtdeutsches Parlament eingerichtet. Am 9. März 1848 erklärte die Nationalversammlung die Farben Schwarz, Rot und Gold als Nationalfarben und legte auch die Nationalfahne mit schwarz-rot-goldenen Querstreifen fest. Außerdem übernahmen viele weitere Staaten im Deutschen Bund diese Flaggengestaltung.
Das fand jedoch mit dem Scheitern der Revolution 1850 ein jähes Ende. Der preußische König verbot die Flagge als gesamtdeutsches Symbol und die Geschichte der deutschen Flagge hatte vorerst ein Ende.
Stattdessen wählte der Norddeutsche Bund und später das Deutsche Reich für seine Fahne eine schwarz-weiß-rot gestreifte Farbkombination:
- Schwarz-Weiß stand für die preußischen Anteile des Bundes
- Rot-Weiß repräsentierte die dem Norddeutschen Bund zugehörigen Hansestädte
Als 1871 das Deutsche Reich unter Bismarck entstand, wurde die schwarz-weiß-rote Flagge bis 1918 die Fahne des Deutschen Reiches.
Zeit des Nationalsozialismus
Mit dem Ersten Weltkrieg endete das Deutsche Kaiserreich und auch die Fahne wurde ausgewechselt. In der Verfassung der Weimarer Republik am 14. August 1919 wurde abermals die schwarz-rot-goldene Flagge wieder als offizielles Staatssymbol festgelegt.
Jedoch konnte sich Schwarz-Rot-Gold auch diesmal nicht dauerhaft durchsetzen. Schon ab 1919 war die Handelsflagge wieder Schwarz-Weiß-Rot und nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten wurde die Parteifahne der Nationalsozialisten ab 1935 zur Landesflagge. Gemeinsam mit der alten schwarz-rot-weißen Fahne des Deutschen Kaiserreichs galt sie zwischen 1933 und 1945 als Nationalflagge im Dritten Reich.
Die endgültige Anerkennung von Schwarz-Rot-Gold
Zusammen mit dem Zweiten Weltkrieg endete auch die Nazi-Diktatur und die Nationalfarben des Dritten Reichs wurden nach 1945 verboten. Man entschied sich, zu jener Flagge zurückzukehren, die schon 1848 und in der Weimarer Republik ein Symbol für Freiheit war.
Dieses Mal wurden die Farben Schwarz, Rot und Gold als Nationalfarben sogar im Grundgesetz festgelegt, das am 23. Mai 1949 in Kraft trat. Dort heißt es im Artikel 22:
Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.
Allerdings gab es im Zuge der geteilten Staaten BRD und DDR eine Modifikation der deutschen Flagge. Die Bundesrepublik entschied sich für den Bundesadler als Wappen. Auf der DDR-Fahne prangten stattdessen Hammer, Zirkel und Ehrenkranz:
- der Hammer symbolisierte die Arbeiter
- der Zirkel symbolisierte die Denker
- der Ährenkranz symbolisierte die Bauern
Doch mit dem Ende der DDR verschwand diese Abwandlung wieder und die schwarz-rot-goldene Fahne wurde im gesamten Land anerkannt.
Drei Farben und zusätzliche Varianten
Bei welchem Ereignis welche Fahnen-Variante zum Einsatz kommen darf, ist streng geregelt und in der Anordnung über die deutschen Flaggen von 1996 festgehalten.
Die einfache Deutschlandfahne mit den drei markanten Farben darf jeder nutzen und z.B. bei Sportveranstaltungen wie WM oder EM schwingen.
Zwei weitere Varianten tragen jeweils den Bundesadler:
- eine der beiden trägt das Adlerwappen mit rotem Rand und gelben Grund – sie ist für den Sitz und die Fahrzeuge des Bundespräsidenten bestimmt
- die andere trägt die bekannte Farbreihenfolge inklusive des Bundesadlers auf gelbem Grund – das ist die sogenannte Bundesdienstflagge und darf daher nur an Bundesgebäuden bzw. Bundesfahrzeugen angebracht werden
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