Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB ) Versandhaus Neumeyer-Abzeichen
Unsere Geschäftsbedingungen wollen sie nicht benachteiligen. Wir möchten
lediglich in beiderseitigem Interesse Klarheit in allen Punkten
schaffen, die bei der Verteilung und Durchführung ihres Auftrages
von Bedeutung sein können. Lesen sie die nachfolgenden Bedingungen
daher durch, damit Unklarheiten oder Missverständnisse erst gar
nicht entstehen können.
Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch
Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende
Bedingungen des Bestellers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich
anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht
ausdrücklich widersprechen.
1.Preisangaben
Die Preisangebote werden in € angegeben. Preislisten und Angebote weisen
die Preise zuzüglich beziehungsweise auch inklusive der gesetzl. MWSt
aus. Bitte beachten Sie deshalb die Angabe zu den Preisen auf der
jeweiligen Seite.
2.Zahlungsbedingungen
Die Rechnung wird unter dem Tag des Abgangs der Ware bzw. der
Teillieferung (Versendungstag) ausgestellt. Unsere Rechnungen sind,
sofern nichts anderes vereinbart wurde, sofort zur Zahlung fällig.
Die Lieferung erfolgt bei Einzugsaufträgen und Abrufen unter €200.-
ausschließlich und bei höherem Auftragswert, wenn nichts anderes
vereinbart wurde bei Erstkunden, per Nachnahme, Bankeinzug oder
Vorauskasse. Wechsel werden nicht angenommen.
Bei Zielüberschreitungen werden Verzugszinsen in Höhe von 5% bei
Privatpersonen und 8% bei Geschäftskunden über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
3.Lieferzeit
Liefertermine und Lieferungsfristen sind für NEUMEYER HEIDENHEIM
verbindlich, wenn uns spätestens in dem in unserem Angebot oder in
unserer Auftragsbestätigung genannten Zeitpunkt eine ausführungsreife
Bestellung vorliegt.
Für die Dauer der Prüfung von Andrucken, Fertigungsmustern usw. durch
den Auftraggeber verlängert sich die Lieferzeit jeweils angemessen. Die
Lieferzeit verlängert sich ebenfalls angemessen im Falle von ZIFFER 2,
letzter Absatz. Bei jeder nachträglichen Änderung des Auftrags beginnt
die Lieferfrist neu.
Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer,
außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände - z.B.
Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik,
Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen,
Energieversorgungsschwierigkeiten usw. - auch wenn sie bei
Vorlieferanten eintreten - verlängert sich, wenn NEUMEYER HEIDENHEIM an
der rechtzeitigen Erfüllung seiner Verpflichtung behindert ist, die
Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird durch die genannten Umstände
die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird NEUMEYER
HEIDENHEIM von der Lieferverpflichtung frei.
Der Auftraggeber ist berechtigt, von seinem Auftrag zurückzutreten,
sofern voraussichtlich die Lieferverzögerung über den aus dem Auftrag
erkennbaren Verwendungszeitpunkt hinausgeht oder länger als 2 Monate
andauert.
Verlängert sich die Lieferzeit oder wird NEUMEYER HEIDENHEIM von der
Lieferverpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine
Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich
NEUMEYER HEIDENHEIM nur berufen, wenn NEUMEYER HEIDENHEIM den
Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt.
4. Lieferung
Eine Stornierung erteilter Aufträge für individuell nach Kundenlayout
gestaltete Abzeichenaufträge (Werksvertrag!) ist nicht möglich.
Erfüllungsort ist der Sitz von NEUMEYER HEIDENHEIM, D-91719 Heidenheim.
(Bitte beachten Sie eventuelle andere Bedingungen für Artikel die auf
der Grundlage des Fernabsatzgesetzes gekauft werden. Vgl. dazu ZIFFER 17 )
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftragsgebers, wobei
mangels besonderer Vereinbarung die Wahl des Versendungsweges und des
Versandmittels NEUMEYER HEIDENHEIM überlassen bleibt. Wir sind
berechtigt, aber vorbehaltlich besonderer Vereinbarung nicht
verpflichtet, im Namen und für die Rechnung des Auftraggebers eine
Transportversicherung abzuschließen.
Die Mehrkosten für Porto/Fracht/Expressgutversand oder sonstige
Eilbeförderungen werden stets gesondert in Rechnung gestellt. Die genannten
Frachtkosten für die Fahnenmasten gelten ausschließlich für Orte in Deutschland,
die mit unserem Kurierfahrzeug über Autobahnen, Bundes- und Landstraßen zu erreichen
sind. Für Orte, wie z. B. Inseln oder das Ausland erfragen Sie bitte die Preise.
5. Mehr- oder Minderlieferungen
Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% sind branchenüblich und können
nicht beanstandet werden.
6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur völligen Bezahlung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung
mit dem Auftraggeber zustehenden Forderungen werden NEUMEYER HEIDENHEIM
folgende Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach Wahl des
Auftraggebers freigeben werden, soweit ihr Wert unsere Forderungen
nahhaltig um mehr als 20% übersteigt.
Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von NEUMEYER HEIDENHEIM. Eine Be-
oder Verarbeitung erfolgt stets im Auftrag von uns, jedoch ohne
Verpflichtung für NEUMEYER HEIDENHEIM. Erlischt unser (Mit-) Eigentum
durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)
Eigentum des Bestellers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig
(Rechnungswert) auf NEUMEYER HEIDENHEIM übergeht. Der Auftraggeber
verwahrt das (Mit-) Eigentum von NEUMEYER HEIDENHEIM unentgeltlich. Der
Auftraggeber ist berechtigt, die vorgenannte Vorbehaltsware im
Ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu Verarbeiten und zu veräußern,
solange er nicht im Verzug ist, Verpfändungen oder
Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder
einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung)
bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich
sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Besteller
bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an uns ab. NEUMEYER
HEIDENHEIM ermächtigt den Auftraggeber widerruflich, die an NEUMEYER
HEIDENHEIM abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen
einzusehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden,
wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß
nachkommt.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Auftraggeber auf
das Eigentum von NEUMEYER HEIDENHEIM hinweisen und uns unverzüglich
benachrichtigen. Bei vertragswidrigen Verhalten des Bestellers -
insbesondere Zahlungsverzug - ist NEUMEYER HEIDENHEIM berechtigt, die
Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggfs. Abtretung der
Herausgabeansprüche des Bestellers gegen Dritte zu verlangen. In der
Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt -
soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom
vertrag.
7. Lieferverzug
Bei Lieferverzug kann der Auftraggeber nach Stellung einer angemessenen
nicht über den Verwendungszeitpunkt hinausgehenden Nachfrist die ihm
gesetzlich zustehenden Rechte ausüben. Ersatz entgangenen Gewinns kann
er nicht verlangen.
8. Warenrückname
Sollen wir uns verpflichtet haben, übrig bleibende Ware zurückzunehmen,
ist das unbeschädigte und für uns kostenfreie Eintreffen spätestens eine
Woche nach Durchführung der Veranstaltung Vorraussetzung. Es erfolgt
eine Rückvergütung in Höhe des zurückgegebenen Rechnungswertes abzüglich
einer Bearbeitungsgebühr von 10%.
9. Beanstandungen
Der Auftraggeber muss die Sendung bei ihrer Ankunft unverzüglich auf
Mängel und Transportschäden untersuchen. Offensichtliche Schäden und
Mängel muss der Besteller NEUMEYER HEIDENHEIM unverzüglich, spätestens
binnen acht Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich mitteilen. Ist der
Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften
oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder
Materialmängel schadhaft, liefern wir nach unserer Wahl unter Ausschluss
sonstiger Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers Ersatz, bessern
nach oder erteilen eine Gutschrift in Höhe des Rechnungswertes der
mangelhaften Ware.
Technisch bedingte oder branchenübliche Abweichungen der gelieferten
Ware hinsichtlich der Beschaffenheit, der Farbe, der Maße und des
Aussehens stellen keinen Mangel dar. Dasselbe gilt für technisch
bedingte Abweichungen zwischen Vorlagen, Probemustern und
Liefergegenstand. Mängel können nicht beanstandet werden, die auf
unzureichende Vorlagen, Muster usw. des Auftraggebers zurückzuführen
sind.
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr und beginnt mit dem Erhalt des
Liefergegenstandes. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung
nach angemessener Frist fehl, oder lehnt der Auftraggeber die Erteilung
einer Gutschrift ab, kann dieser nach seiner Wahl die Herabsetzung des
Kaufpreises oder den Rücktritt vom Vertrag verlangen.
10. Haftung
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers aus Verzug, Unmöglichkeit der
Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei
Vertragsausschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen,
soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Handeln verursacht wurde.
11. Ausfallmuster, Änderungen
Ausfallmuster, Repros, Korrekturabzüge etc. sind vom Auftraggeber auf
Text und sonstige Fehler zu prüfen. NEUMEYER HEIDENHEIM haftet nicht für
vom Auftraggeber nicht mitgeteilte Fehler. Fernmündlich aufgegebene
Korrekturen und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch
den Auftraggeber.
Bei Änderung nach Druckgenehmigung gehen alle zusätzlich verursachten
Kosten, einschließlich des Maschinenstillstandes, zu Lasten des
Auftraggebers.
12. Entwürfe, Muster, Lithos, Prägestempel
Entwürfe, Vorlagen, Muster, Reinzeichnungen, Klischees, Filme, Repros,
Lithos, Prägestempel und dergleichen werden anteilig berechnet und
bleiben falls nicht anders vereinbart - Eigentum von NEUMEYER
HEIDENHEIM.
Sie dürfen ohne Genehmigung von NEUMEYER HEIDENHEIM nicht kopiert oder
sonst wie vervielfältigt von Dritten, insbesondere zum Zwecke
anderweitiger Nutzung zugängig gemacht werden. Sie sind schnellstens
spätestens im Zeitpunkt der Erteilung oder Nichterteilung des Auftrages
zurückzugeben.
13. Schutzrechte
Die Verpflichtung zu prüfen, ob ein Auftrag Schutzrechte oder sonstige
Rechte Dritter verletzt, obliegt allein dem Auftraggeber. Dieser hat
NEUMEYER HEIDENHEIM von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen
Rechtsverletzung freizustellen und NEUMEYER HEIDENHEIM sämtliche Schäden
zu ersetzen, der durch eine solche Verletzung Rechte Dritter entstehen
sollte.
14. Aufbewahrung
Für vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vorlagen und andere
Gegenstände, die zur Rückgabe nach Erledigung nach Erledigung des
Auftrages vom Auftraggeber keine Haftung.
Sollen die Vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der
Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.
15. Firmenabzeichen
Falls nicht anderes vereinbart, sind wir berechtigt, auf allen von
NEUMEYER HEIDENHEIM gelieferten Gegenständen einen Firmenhinweis auf
NEUMEYER HEIDENHEIM anzubringen, soweit der Gebrauchswert des
Liefergegenstandes hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
16. Mündliche Vereinbarungen
Alle mündlichen Abmachungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der
Schriftlichen Bestätigung.
17. Rückgaberecht
Statt des Rechts Ihre Vertragserklärung zu widerrufen, haben Sie ein
Rückgaberecht, über welches wir Sie nachstehend informieren:
Rückgabebelehrung
Rückgaberecht für nach kundespezifikation angefertige Waren oder eindeutig auf die
persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnittene Waren.
Die Rückgabe der
oben genannten Waren ist grundsätzlich ausgeschlossen!
Rückgaberecht für Ware aus dem E-Shop
Sie können die erhaltene Ware aus unserem E-Shop ohne Angabe von Gründen
innerhalb eines Monats durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die
Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur
bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) können
Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z.B.
per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die
rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem
Falle erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr, wenn Sie
Verbraucher sind. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu
erfolgen an:
Postadresse:
NEUMEYER HEIDENHEIM, Höfelbeetstr. 20, 91719 Heidenheim E-Mail:
info@neumeyer-heidenheim.de Telefon: 09833 / 98894-0
Rückgabefolgen
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B.
Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware
kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die
Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie Sie
Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.
Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die
Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen,
was deren Wert beeinträchtigt.
Ende der Rückgabebelehrung
Kosten der Rücksendung
Sind Sie eine juristische Person oder erwerben Sie die Ware zu einem
Zweck, der Ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden kann, so gehen die regelmäßigen Kosten der
Rücksendung zu Ihren Lasten, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht
der bestellten entspricht oder eine berechtigte Mängelrüge gegeben ist.
Die Kosten für Rücksendungen mit einem Warenwert von bis zu 40,- EUR müssen
von Privatkunden selbst getragen werden.
18. Erfüllungsort, Gerichtstand
Erfüllungsort und Gerichtstand für sämtliche sich aus diesem
Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Weißenburg/Bayern
soweit der Auftraggeber Volkkaufmann, Juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
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