Die Gründung eines eigenen Vereins: Welche Rechtsformen sind möglich?

Verein gründenDas Vereinsleben boomt. Besonders Sportvereine freuen sich über regen Zulauf. Vereine sind ein Zuhause für Menschen mit selben Interessen und Hobbys. Anstatt alleine gegen die Wand wird in der Gruppe Fußball gespielt, anstatt im stillen Kämmerlein wird in der Gemeinschaft ein Instrument geübt. Arten von Vereinen gibt es unzählige: Freizeitvereine, Sportvereine, Musikvereine, Gartenvereine. Doch obwohl es in Deutschland bereits über 500.000 Vereine gibt, werden immer wieder neue gegründet, zum einen, weil es möglicherweise im lokalen Umfeld keinen passenden Verein gibt oder auch, weil man sich vielleicht nicht hundertprozentig mit bestehenden Vereinen identifizieren kann. Dabei sind unterschiedliche Rechtsformen möglich.

Grundsätzlich sind alle gesetzlichen Bestimmungen zur Vereinsgründung und Führung eines Vereins im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter den Paragraphen 21 bis 79 verankert. Als Verein im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) wird ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss von Personen zur Verwirklichung eines gemeinsamen Zweckes angesehen. Ein Verein besitzt eine körperschaftliche Verfassung und tritt als Einheit auf, dass heißt, er ist unabhängig vom Wechsel der Mitglieder. Dabei wird zwischen wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Vereinen (auch Idealvereine genannt) unterschieden.

Der eingetragene Verein als typische Rechtsform

Bei den meisten Idealvereinen handelt es sich um sogenannte eingetragene Vereine (e.V.). Selbst Spitzenklubs wie der FC Bayern München tragen das Kürzel e.V. Bei diesem Sportklub ist lediglich die Fußball-Profiabteilung als Aktiengesellschaft (AG) ausgegliedert. Die Rechtsform e.V. hat den Vorteil, dass unkompliziert neue Mitglieder dem Verein beitreten können und auch der Austritt problemlos möglich ist. Das ist ideal für Sportvereine, die sich stets über neue Mitglieder freuen, bei denen aber auch durch Umzug, Herauswachsen aus dem Hobby oder anderen Gründen Mitglieder schnell wieder den Verein verlassen können.

Die Vorteile der Rechtsform e.V.:

  • demokratische Organisationsform mit gleichen Rechten und Pflichten für alle Mitglieder
  • Vorstand und die Mitglieder sind vor den Risiken einer vertraglichen Haftung geschützt
  • Verein gilt als juristische Person; das heißt, er kann im eigenen Namen klagen, ins Grundbuch eingetragen werden und als Körperschaft gemeinnützig agieren
  • niedrige Gründungskosten für einen e.V.
  • kein Mindestkapital zur Vereinsgründung notwendig

Die Nachteile der Rechtsform e.V.:

  • als gemeinnütziger Verein darf er sich nur nachrangig wirtschaftlich betätigen
  • bestimmte Grundvoraussetzungen müssen erfüllt werden: Der Verein braucht mindestens sieben Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sowie eine Satzung, einen Vereinsnamen und einen Vorstand

Alternative Rechtsformen zum e.V.

Nicht alle Idealvereine sind zwangsweise eingetragene Vereine sein. Einige entscheiden sich auch für die Form eines nicht eingetragenen Vereins. Dieser entsteht mit dem erfolgreichen Abschluss der Gründungsversammlung. Im Gegensatz zum e.V. ist er nicht im Vereinsregister eingetragen und damit nicht rechtsfähig. Der Eintrag im Vereinsregister wirkt sich vor allem auf die Haftung aus. Beim nicht eingetragenen Verein haften die Handelnden persönlich, während beim e.V. für gewöhnlich der Verein an sich, nicht aber der Vorstand oder einzelne Mitglieder haften. Die Entscheidung für einen nicht eingetragenen Verein kann verschiedene Gründe haben: die Voraussetzungen für einen Eintrag ins Vereinsregister sind nicht erfüllt, derartige Vereine sind leichter zur gründen und er ist staatsferner. Beispielsweise entscheiden sich manchmal kleine Hobbyvereine dafür, sich nicht ins Vereinsregister eintragen zu lassen, wenn sie sowieso nicht nach außen hin aktiv werden wollen.

Außerdem gibt es noch die wirtschaftlichen Vereine. Möchte man einen wirtschaftlichen Verein gründen, eignet sich als Rechtsformen die Genossenschaft, GbR, GmbH, AG, OHG, KG oder KGAA. Diese Formen erlauben es, wirtschaftliche Ziele zu verfolgen, allerdings erfordern sie einen hohen Kapitaleinsatz und eine gewisse Haftung der Träger. Im Spitzensport wird besonders oft die Form AG gewählt.

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