Der Wissenschaftszweig Heraldik beschäftigt sich mit der Deutung, Gestaltung, Verwendung und systematischen Erfassung von Wappen. Oft wird der Begriff Heraldik mit Wappenkunde synonym gesetzt. Die Wappenkunde ist jedoch genaugenommen eine Teildisziplin der Heraldik – neben Wappenkunst und Wappenrecht.
Die Heraldik umfasst also die Gestaltung und Bedeutung von Wappenschilden und deren Elementen, die Regeln und Konventionen ihrer Verleihung und Übertragung sowie die Geschichte und Symbolik hinter den Motiven.
Im ersten Teil zur Einführung in die Heraldik beschäftigen wir uns mit den verschiedenen Wappenarten, wobei sich Wappenarten auf die verschiedenen Träger der Wappen bezieht. Im zweiten Teil erfahren Sie mehr über den Aufbau eines Wappens.
Unterteilung der Wappenarten: Amtliche Wappen vs. private Wappen
Ein Wappen dient als Symbol für eine Stadt, ein Land, eine Person, eine Personengruppe (Familien) oder als Zeichen für Organisationen und Institutionen (juristischen Personen). Es gibt verschiedene Arten von Wappen.
Sie unterschieden sich nicht nur in ihrem Aussehen, sondern auch in ihrem Gebrauch und den Trägern, die berechtigt sind, die Wappen zu tragen. Unterschieden werden die Wappen dabei in private und öffentliche bzw. amtliche Wappen:
Öffentliche bzw. amtliche Wappen
Öffentliche bzw. amtliche Wappen sind Symbole, die in der Regel von staatlichen, kommunalen oder anderen öffentlichen Körperschaften verwendet werden, um ihre Identität, Autorität und Souveränität zu repräsentieren. Sie fungieren als offizielle Embleme.
Zu diesen Wappenarten gehören:
Kirchliche Wappen
Bei den kirchlichen Wappen unterscheidet man in der Heraldik zwischen den Wappen kirchlicher Amtsträger, wie beispielsweise Wappen von Bischöfen, und den Wappen kirchlicher Gebietskörperschaften, z.B. von Bistümern oder Diözesen. Die Wappen der geistlichen Fürsten enthielten meist Elemente des Amtes und der Familie.
Staatswappen
Staatswappen sind die Wappen von Nationen. Fast jedes Land besitzt ein solches Wappen. Nur einige wenige Ausnahmen wie beispielsweise Frankreich und einige ehemalige französische Kolonien verwenden kein Wappen im eigentlichen Sinn, sondern ein Staatssiegel.
Staatswappen begegnen uns häufig im täglichen Leben. Sie finden sich unter anderem auf Münzen, Banknoten, Briefmarken und in Stempeln staatlicher Institutionen.
Wappen von Bundesländern, Städten, Gemeinden/Kommunen
Diese Wappen repräsentieren ein Bundesland, einen Landkreis, eine Gemeinde oder eine Stadt. Die Stadtwappen erzählen oftmals Ortsgeschichten, sie berichten über typische landschaftliche Merkmale oder für eine Region charakteristische Wirtschaftszweige.
In der Regel befinden sich in Stadtwappen keine Helme oder ähnliche Zusätze, dafür aber oft Mauerkronen. Städtewappen begegnen uns zum Beispiel auf Dokumenten der Stadtverwaltungen, an öffentlichen Verkehrsmitteln oder an Portalen alter Rathäuser.
Vereinswappen
Das Vereinswappen ist das Wappen eines Vereins und repräsentiert den Verein als Ganzes (beziehungsweise als juristische Person). Dieses Wappen wird häufig von allen oder bestimmten Vereinsmitgliedern als Zeichen ihrer Mitgliedschaft im Verein geführt.
Auch für Fans hat diese Wappenart eine große Bedeutung, denn durch das Tragen von Shirts, Schals, Mützen oder anderen textilen Kleidungstücken mit dem Vereinswappen symbolisieren sie ihre Zugehörigkeit zu einem Verein. Anders als die Vereinsmitglieder führen sie das Wappen allerdings nicht, sie zeigen es lediglich.
Sehr häufig wird das Wappen eines Vereins nicht wie in der Heraldik üblich auf einem Wappenschild dargestellt, sondern stattdessen in der Mitte eines Kreises „logoisiert“.
Die privaten Wappen
Private Wappen sind persönliche oder familiäre Symbole, die verwendet werden, um Individuen, Familien oder Institutionen zu identifizieren und zu repräsentieren. Im Gegensatz zu staatlichen oder öffentlichen Wappen gehören private Wappen einzelnen Personen oder Familien und reflektieren oft ihre Geschichte, Werte oder Errungenschaften.
Zu den privaten Wappenarten gehören:
Adelswappen
Wie der Name vermuten lässt, bezeichnet diese Wappenart die Wappen von adeligen Familien. Die Adelswappen unterscheiden sich durch bestimmte Gestaltungselemente von den bürgerlichen Wappen. Typisch für die Adelswappen ist zum Beispiel die Rangkrone, die seit den Wappen des 15. Jahrhunderts den Rang von Adels- und Patrizierfamilien symbolisiert. Beispiele für Rangkronen sind die Kaiserkrone, die Fürstenkrone oder die Grafenkrone.
Bürgerliche Wappen
Als bürgerliche Wappen werden die Wappen von Bürgern bezeichnet, die keinen Adelstitel oder Ähnliches besitzen. Die ersten Wappen bürgerlicher Geschlechter stammen aus dem Jahre 1275. Zur damaligen Zeit herrschte Siegelzwang. Auch Bürger unterhalb des Adels mussten ihre Urkunden und Dokumente besiegeln. Doch ein Siegel ohne Wappen war undenkbar.
So folgten die Bürger dem Vorbild des Adels und erschufen sich ebenfalls Wappen, um mit einem persönlichen Symbol der Siegelpflicht zu genügen. Infolge davon besaß ab dem 12. Jahrhundert nicht mehr nur der Adel Familienwappen, sondern auch Bürger, Handwerker und Bauern. Als besonders wappenfreudig galten die Gelehrten.
Familienwappen
Familienwappen sind das gemeinsame, generationsübergreifende Symbol einer Familie. Genau genommen gehören zu dem Oberbegriff Familienwappen auch Adelswappen und bürgerliche Familienwappen. Heutzutage ist es übrigens auch möglich, sich selbst ein Familienwappen erstellen zu lassen. Allerdings muss die Gestaltung des Wappens den Regeln der Heraldik entsprechen und bestimmte Elemente enthalten, damit es in Deutschland registrierfähig ist.
Bei Familienwappen handelt es sich immer um sogenannte Vollwappen. Nur wenn das Familienwappen die Elemente Schild, Helm, Helmdecke und Helmzier enthält, ist es in Deutschland registrierfähig. Bei der Gestaltung von Gegenständen wie Briefköpfen, Familienbüchern und Ahnentafeln oder Familien- und Werbefahnen kann das Wappen aber als Vollwappen oder auch nur allein mit dem Wappenschild dargestellt werden.
Bauernwappen
Bauernwappen gibt es seit dem 14. Jahrhundert. Besonders häufig taucht diese Wappenart in Gebieten auf, in denen sich das Freibauerntum entwickelte und sich die Bauern gegen die Einführung der Leibeigenschaft durchsetzen konnten. Zu diesen Gebieten gehören zum Beispiel Niedersachsen, Friesland, der norddeutsche Raum, aber auch die Schweiz und Tirol.
Sehr häufig wurde als Grundlage für die Bauernwappen die alte Haus- und Hofmarke verwendet. Diese wurde heraldisiert und als Schildfigur im Wappen weitergeführt. Üblich für die Bauernwappen sind zudem Motive, die sich auf die bäuerliche Umwelt und Tätigkeit beziehen sowie die Abbildung von typischen Arbeitsgeräten und landwirtschaftlichen Produkten.
Handwerker- oder Zunftwappen
Ebenso wie Familien und Geschlechter besaßen häufig auch Zünfte ihre Wappen, die stellvertretend für den Zusammenschluss aus Angehörigen einer bestimmten Berufsgruppe standen und das Berufs- und Gemeinschaftsverständnis der Zunft symbolisieren sollten.
Die Wappen der Zünfte und Handwerker waren meist sehr schlicht gehalten und verzichteten auf jegliche Verzierungen. Auf dem Wappen war in den meisten Fällen die Hausmarke des Zunfthauses, ein Schutzpatron oder ein Zeichen des Gewerbes verewigt. So wurde beispielsweise eine Schmiede durch Hämmer, eine Zange und ein feuerrotes Eisen versinnbildlicht, der Bäcker wurde durch eine Brezel repräsentiert und Fischer und Schiffsleute wählten einen Salm und einen Anker als Zunftzeichen.
Diese sprechenden Zeichen hatten den Vorteil, dass sie auch für des Lesens nicht mächtige Menschen verständlich waren. Heute gibt es zwar keine Zünfte mehr, die Symbole ihrer Wappen existieren aber immer noch als typische Berufszeichen.
Verbindungswappen (Studentenwappen)
Ein Studentenwappen steht als Sinnbild für eine Studentenverbindung. Verbindungswappen gehören zu den jüngeren Wappenarten, sie entwickelte sich erst im frühen 19. Jahrhundert. Studentenwappen folgen oftmals nicht den strengen Regeln der klassischen Heraldik und heben sich somit gestalterisch von den Wappen von Familien, Adelsgeschlechtern, Ländern und Gemeinden ab. Da Verbindungswappen meistens unheraldische Elemente im Schild verwenden, werden sie von der Schulheraldik auch nicht als „eigentliche“ Wappen angesehen.
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Wappen zeigen auf traditionelle und repräsentative Weise, zu welcher Familie oder Institution man gehört. Sie verleihen jedem Amts- und Bürozimmer eine persönliche Note und eignen sich auch für den Eigenbedarf als individuelles Dekorationsstück.
Egal ob Vereinswappen, Familienwappen, Länderwappen, Stadtwappen oder Gemeindewappen: Neumeyer-Abzeichen fertig für Sie hochwertige Wappen zur Dekoration und Repräsentation. Sie können z.B. Ihre T-Shirts mit Wappen besticken lassen oder sich bei uns Holzwappen oder gedruckte Wappen mit Kunstlackbeschichtung in Auftrag geben.
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