Checkliste für die Vereinsgründung: Voraussetzungen, Ablauf und Kosten

Hinweise zur VereinsgründungEgal ob musizieren, Sport machen oder Schach spielen – die meisten Tätigkeiten machen in der Gruppe mehr Spaß. Auch in der modernen Zeit schätzen es Menschen, eine Gemeinschaft zu haben, in denen ihre Interessen und Motive geteilt und gefördert werden. Die Vereinslandschaft in Deutschland ist bunter denn je. Inzwischen scheint es für fast jede Beschäftigung, für fast jede Leidenschaft und jedes Hobby einen Verein zu geben. Das vielfältige Vereinsangebot reicht von Sportvereinen und Interessenvereinen über Kirchenvereine und politische Vereine bis hin zu Kleingartenvereinen. Zudem bilden sich ständig neue Interessengemeinschaften, deren Ursprung in aktuellen Entwicklungen und Trends der Gesellschaft liegt, so wie beispielsweise Vereine für Modesportarten wie Slackline oder Zumba. Ob man das Kulturleben in einer Kommune fördern will, sich für bedrohte Tiere oder Menschenrechte engagieren möchte oder der nächstgelegene Verein für eine bestimmte Sportart einfach zu weit weg ist, es gibt verschiedenste Motive für die Gründung eines neuen Vereins. Um eine rege Vereinskultur zu fördern, hat der Gesetzgeber den Weg zum eigenen Verein bewusst einfach gestaltet. Dennoch sollten einige rechtliche und organisatorische Vorgaben beachtet werden. In dieser Checkliste verraten wir wichtige Eckpunkte für die Gründung eines Vereins.

Vereinsart wählen

Natürlich kann jeder einfach im Internet oder mit Hilfe eines Aushangs am Schwarzen Brett bei der Arbeit, im Fitnesscenter oder im Supermarkt nach Gleichgesinnten suchen. Um etwas gemeinsam zu unternehmen, bedarf es nicht zwangsweise einen Verein. Allerdings hat ein Verein viele Vorteile. Ob zum Beantragen von Fördergeldern, für Steuerbegünstigungen, zum Finden von Sponsoren oder zum Finanzieren von Vereinskleidung durch Mitgliederbeiträge, ein Verein im Rücken erleichtert vieles. Des Weiteren sichert die Gründung eines Vereins das Fortbestehen der Gemeinschaft unabhängig vom Wechsel der Mitglieder. Nicht zuletzt ist das Zusammengehörigkeitsgefühl in einem festen Verein meist stärker als in einem losen Zusammenschluss.
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, um einen Verein zu gründen. Als Rechtsformen kommen der nicht eingetragene Verein und der eingetragene Verein infrage. Die Vorteile des nicht eingetragenen Vereins bestehen darin, dass keine Gründungskosten gezahlt werden müssen und keine Vereinssatzung notwendig ist. Demzufolge ist diese Vereinsform leichter zu gründen und staatsferner. Dafür haftet aber in einem nicht eingetragenen Verein jeder persönlich. Daneben gibt es die Möglichkeit, einen eingetragenen Verein zu gründen. Solche Vereine werden ins Vereinsregister eingetragen. Bei einem eingetragenen Verein sind der Vorstand und die Mitglieder vor den Risiken einer vertraglichen Haftung geschützt. Doch mit der Gründung eines eingetragenen Vereins sind auch viele Aufgaben und Anforderungen verbunden. Dazu gehören sowohl verwaltungsrechtliche als auch finanzielle Aufgaben.

Genauere Informationen zu den einzelnen Rechtsformen und ihren Vorteilen finden Sie in unserem Beitrag „Die Gründung eines eigenen Vereins: Welche Rechtsformen sind möglich?“

Voraussetzungen für die Gründung eines Vereins

Für die Gründung und das Fortbestehen eines offiziell eingetragenen, rechtmäßigen Vereins müssen verschiedenen Voraussetzungen erfüllt sein:

  • es braucht sieben Mitglieder, denn die spätere Satzung muss von mindestens sieben Mitgliedern unterzeichnet werden.
  • Mitgliederzahl darf nach Gründung nicht unter drei sinken
  • der Verein muss auf Dauer ausgelegt sein
  • mindestens eine Person muss als Vorstand den Verein gesetzlich vertreten
  • der Verein darf nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet sein, sondern muss vorwiegend ideelle Ziele verfolgen

Ablauf der Vereinsgründung

1. Schritt: Erstellung der Vereinssatzung
Zusammen mit den Vereinspartnern wird eine Vorlage für die Vereinssatzung erstellt. In dieser müssen folgende Punkte enthalten sein:

  • Vereinsname
  • Vereinssitz (nur der Ort)
  • Regelung zur Eintragung des Vereins
  • Vereinszweck
  • Ein- und Austritt von Mitgliedern
  • Mitgliedsbeiträge
  • Beurkundung von Beschlüssen
  • Bildung des Vorstandes
  • Einberufung der Mitgliederversammlung.

Wenn einer dieser Punkte fehlt, lehnt das Registergericht die Eintragung ab. Eine gute Orientierung für die Erstellung einer gültigen Satzung bieten die zur Verfügung stehenden Satzungsmuster. Sehr hilfreich ist oftmals auch ein Blick in das Vereinsregister. Dort drin eingetragene Satzungsmuster von bereits aktiven Vereinen mit vergleichbarem Vereinszweck lassen sich als inhaltliche Grundlage verwenden. Allerdings sollte man darauf achten, dass diese Satzungen nicht veraltet sind und der neuesten Rechtsprechung zum Vereinsrecht entsprechen. Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte den Satzungsentwurf bei dem im Registergericht zuständigen Rechtspfleger überprüfen lassen. Wenn ein Verein gemeinnützig werden soll, ist es sinnvoll, die Satzung vorher auch dem Finanzamt zur Prüfung vorzulegen. Sollte das Finanzamt Bedenken bei der Gewährung der Gemeinnützigkeit haben, können so Änderungen notfalls rechtzeitig durchgeführt werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass durch notwendige Satzungsänderungen zusätzlicher organisatorischer Aufwand und zusätzliche Kosten (Notar, Vereinsregister) auf den Verein zukommen.

2. Schritt: Planung der Gründungsversammlung
Nach der Formulierung der Vereinssatzung muss eine Gründungsversammlung mit mindestens sieben Personen abgehalten werden. Im Rahmen der Vorbereitung der Gründungsversammlung sollten Versammlungsraum/Ort und Termin festgelegt werden und Einladungen an die Beitrittsinteressenten und Gründungsmitglieder versendet werden.

3. Schritt: Abhalten der Gründungsversammlung und Wahl des Vorstands
In der Gründungsversammlung erfolgt der Beschluss der Vereinssatzung und die Wahl eines Vorstands, der die Interessen des Vereins nach außen hin vertreten soll. Zudem müssen auch alle Organe gewählt werden, die laut Satzung vorgesehen sind. Die Vereinssatzung muss von mindestens sieben Vereinsmitgliedern unterschrieben werden.

4. Schritt: Gründungsprotokoll erstellen
Bei der Gründungsversammlung muss ein Vereinsgründung-Protokoll erstellt werden. In diesem wird der komplette Ablauf der Gründungsversammlung festgehalten. Das Gründungsprotokoll enthält unter anderem: Datum und Ort, die vollständigen Namen der anwesenden und beteiligten Personen und ihre Rollen, Beschlüsse, eine detaillierte Beschreibung, welche Mitglieder mit wie vielen Stimmen in den Vorstand gewählt wurden, eine Anwesenheitsliste und alle Unterschriften der relevanten Personen.

5. Schritt: Anmeldung des Vereins
Sobald die ersten Schritte vollständig durchgeführt worden sind, kann die schriftliche Anmeldung beim Vereinsregister erfolgen, für dessen Verwaltung meist das örtliche Amtsgericht zuständig ist. Für die Eintragung ins Vereinsregister werden ein Anmeldeschreiben, das Original der Vereinssatzung und das Gründungsprotokoll mit den schriftlichen Wahlannahmen der Vorstände benötigt. Bevor man den Verein beim Amtsgericht anmeldet, müssen die Unterschriften für die Anmeldung durch einen Notar beglaubigt werden. Bei der notariellen Anmeldung müssen alle vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder (sogenannte BGB-Vorstandsmitglieder) erscheinen. Durch die Eintragung in das Vereinsregister erlangt der Verein Rechtsfähigkeit.

6. Schritt Anmeldung beim Finanzamt
Nach der Eintragung im Vereinsregister erhält der Verein einen Registerauszug als Nachweis des e.V.-Status. Für die Anmeldung beim Finanzamt muss der Registerauszug zusammen mit einer Ausfertigung der Satzung an das Finanzamt versendet werden. Wenn das Finanzamt die Gemeinnützigkeit des Vereins anerkennt, wird der Verein von der Zahlung von Eintragungskosten befreit und darf zudem Spenden annehmen und Zuwendungsbestätigungen ausstellen.

Kosten der Vereinsgründung

Die Kosten für die Gründung eines Vereines sind relativ niedrig. Sie setzen sich zusammen aus:

  • Notargebühren für die Beglaubigung der Unterschriften (bis zu 28 € )
  • Registergebühren für eine Eintragung beim zuständigen Amtsgericht (etwa 50 €)
  • Gebühren für die Bekanntmachung der Eintragung (zwischen 10 bis 30 €)
  • Eventuell: Rechtsanwaltskosten, wer die Hilfe eines Rechtsanwalts bei der Erstellung der Satzung in Anspruch nimmt
  • Spätere Eintragungen/Änderungen im Vereinsregister verursachen zusätzliche Kosten

Sofern man keinen Rechtsanwalt mit der Erstellung der Satzung beauftragt, ergeben sich für die Gründung eines Vereins Gesamtkosten zwischen 90 € bis 140 €. In einigen Bundesländern erlassen die Registergerichte gemeinnützigen Vereinen zudem die Eintragungsgebühr.

Quellenangabe / Bild

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