Zu Fußball Weltmeisterschaften oder Europameisterschaften sind Fahnen im Schrebergarten besonders zahlreich vertreten. Aber auch über diese Ereignisse hinaus sind Fahnen im Kleingarten recht häufig anzutreffen, insbesondere die vom bevorzugten Fußball-Verein oder als Bundesländerfahne.
Doch wie sieht es eigentlich mit den Vorschriften zum Fahnen hissen oder Fahnen aufhängen im Garten aus? Gerade in Kleingartenanlagen, die bekanntermaßen zahlreichen Regelungen unterliegen, sind eher strenge Vorschriften hinsichtlich wehender Fahnen zu vermuten. Ob das stimmt, zeigen wir im heutigen Beitrag.
Was alles in deutschen Kleingärten flattern darf – Vorschriften zu Fahnenmast und Fahnenmotiv
Auf dem eigenen Grundstück darf grundsätzlich jeder Fahnen hissen oder Flaggen aufhängen. Bei einer Kleingartenanlage handelt es sich jedoch in der Regel um Pachtflächen, deren Nutzung, Bebauung usw. an zahlreiche Vorgaben geknüpft ist. Und das kann sich wiederum darauf auswirken, ob die Fahne in der eigenen Parzelle erlaubt ist.
Zugleich unterliegen die Fahnen im Kleingarten gesetzlichen Vorgaben, die auch außerhalb der Kleingartenanlage gelten. Dazu gehören die Vorschriften zur Befestigung des Fahnenmasts und den Motiven der Fahne:
Das müssen Sie beim Errichten des Fahnenmasts beachten
Auch für den Schrebergarten gilt: Sie benötigen für den Fahnenmast ein Fundament. In der Regel wird darin eine Bodenhülse eingebettet, sodass der Mast bei Bedarf wieder entfernt werden kann.
Bei der Masthöhe machen die Bauämter der jeweiligen Städte und Gemeinden unterschiedliche Vorgaben. Einen Überblick zu den Vorgaben erhalten Sie in folgender Liste: Gesetzesvorlagen der Bundesländer für Fahnenmasten.
Welche Fahnenmotive sind erlaubt, welche nicht?
Als Privatperson müssen Sie keine Genehmigung zum Fahnen hissen einholen und dürfen Länderflaggen ebenso im Wind wehen lassen wie Bundesländerflaggen, beliebige Flaggen vom Sportclub oder individuell bedruckte Fahnen. Wichtig ist nur, dass die Fahne keine verbotenen Symbole oder verbotenen Embleme beinhaltet.
So sind Nationalflaggen grundsätzlich erlaubt, egal ob es sich um die schwarz-rot-goldene oder die einer anderen Nation handelt. Allerdings sind nur die reinen dreifarbigen Deutschlandflaggen erlaubt – ohne Bundesadler und ohne zusätzliches Wappen. Diese Fahnen dürfen nur Bundesbehörden verwenden.
Verboten sind weiterhin Fahnen mit einem nationalsozialistischen oder extremistischen Bezug, sowohl in farblicher Hinsicht als auch in Hinblick auf die entsprechenden Symbole.
Verboten sind daher z.B.:
- Reichkriegsflagge
- Hakenkreuz
- SS-Symbole
- bestimmte Runenzeichen sowie abgeänderte Runenzeichen
- schwarz-weiß-rote Flaggen – Farben des ehemaligen Deutschen Reichs
Zusätzlich spezielle Vorschriften der Kleingartenanlage beachten
Über die allgemeingültigen Vorschriften/Verbote hinaus müssen Sie bei Fahnen im Kleingarten die jeweilige Satzung der Kleingartenanlage beachten. Darin finden Sie bspw. Regelungen zu folgenden Fahnen-Aspekten:
- zur maximalen Höhe des Fahnenmasts (in der Regel nicht mehr als 5 Meter)
- zum Aufstellort des Fahnenmasts – z.B. Abstand zur Nachbarparzelle, Beschränkung auf den Bereich der Gartenlaube
- zu eingeschränkten Zeiten: Hissen der Fahne ist nur bei Aufenthalt im Garten erlaubt – aufgrund der Geräuschentwicklung und ggf. Störung anderer Gartenbesitzer
- Errichtung des Fundaments: erfordert in den meisten Satzungen eine Genehmigung
Ein Blick in die Vereinssatzung Ihrer Gartenanlage schafft Klarheit. Im Zweifelsfall fragen Sie besser den Vorstand bzw. holen Sie sich die Erlaubnis zum Fahnen aufhängen oder Flagge hissen im Kleingarten ein.
Und selbst wenn Sie mit der Fahne nicht gegen Vorschriften des Schrebergartenvereins verstoßen, sollten vorher lieber noch einmal Ihre Gartennachbarn fragen, um Streit von Vornherein zu vermeiden.
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